3 Fotos und Anhänge ansehen
Badry Immobilien, Inh. Andrea Badry
Am Markt 16, 54329 Konz
Andrea Badry

IMG_6121

IMG_6119

PHOTO-2026-03-16-13-05-41 4

Sonniges, voll erschlossenes Baugrundstück in Toplage von Konz‑Niedermennig, ca. 650 qm

Eckdaten

  • Art Baugrund für Ein- / Zweifamilienhäuser
  • Lage 54329 Konz
  • Kaufpreis 179.000,00
  • Grundstücksfront ca. 19 m
  • Grundstück ca. 650
  • Bezugstermin sofort
  • Bebaubar nach Bebauungsplan
  • Erschließung Voll erschlossen
  • Kurzfristig bebaubar ja
  • Fahrzeit Hauptbahnhof 7 min
  • Fahrzeit nächste Autobahnauffahrt 15 min
  • Fahrzeit nächster Flughafen 30 min
  • Immobilien-ID 5831
  • Provision 3,57 inkl. MwSt.

Immobilie

Das angebotene Baugrundstück in Konz‑Niedermennig befindet sich im Baugebiet Oberhalb der Langheck und präsentiert sich als seltene Gelegenheit, ein individuelles und hochwertiges Zuhause in einer der gefragtesten Wohnlagen der Region zu realisieren. Auf einer Fläche von ca. 650 m² bietet das Grundstück ideale Voraussetzungen für die Errichtung eines modernen Einfamilienhauses, das den Bedürfnissen einer Familie nach Raum, Licht und Lebensqualität gerecht wird.
Der rechteckige Zuschnitt sowie die Straßenfront von ca. 19 m ermöglichen eine vielseitige architektonische Planung und eine optimale Positionierung des Hauses. Die Süd‑West‑Ausrichtung der Gartenseite schafft hervorragende Lichtverhältnisse und bietet ideale Bedingungen für großzügige Terrassenbereiche, einen sonnigen Garten oder geschützte Spielflächen für Kinder. Die ruhige Wohnlage ohne Durchgangsverkehr unterstreicht den familienfreundlichen Charakter des Grundstücks.
Das Grundstück ist voll erschlossen – Wasser, Abwasser, Strom und Telekommunikation liegen bereits an. Der gültige Bebauungsplan „Oberhalb der Langheck“ gewährleistet klare Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für Bauherren. Die umgebende Bebauung ist geprägt von gepflegten Einfamilienhäusern und einer harmonischen, modernen Wohnstruktur.
Ein Grundstück, das durch Lage, Zuschnitt und Ausrichtung gleichermaßen überzeugt – und Familien die Möglichkeit bietet, ein Zuhause mit langfristigem Wert zu schaffen.

Lage

Konz‑Niedermennig zählt zu den bevorzugten Wohnlagen im Großraum Trier und verbindet naturnahes Wohnen mit einer hervorragenden Infrastruktur. Das Wohngebiet „Oberhalb der Langheck“ liegt in ruhiger Höhenlage am Ortsrand und bietet ein Umfeld, das durch Weinberge, Grünflächen und weitläufige Spazierwege geprägt ist. Die Lage vermittelt ein Gefühl von Weite und Ruhe – ein idealer Rückzugsort für Familien.
Die Stadt Konz bietet eine ausgezeichnete Versorgung: Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, Sportvereine sowie mehrere Kindergärten und Schulen sind in wenigen Minuten erreichbar. Die Anbindung an Trier und Luxemburg ist hervorragend. Über die B51 und die L138 erreicht man Trier in kurzer Fahrzeit, während die Moselbrücke in Wasserbillig einen schnellen Zugang nach Luxemburg ermöglicht – ein bedeutender Vorteil für Grenzgänger.
Der öffentliche Nahverkehr ist gut ausgebaut. Der Bahnhof Konz bietet regelmäßige Verbindungen nach Trier, Saarburg und Luxemburg. Trotz dieser sehr guten Erreichbarkeit bleibt das Wohngebiet selbst ruhig, sicher und frei von Durchgangsverkehr – ein Umfeld, das Familien besonders schätzen.
Die Kombination aus naturnaher Lage, hoher Wohnqualität und optimaler Anbindung macht diesen Standort zu einem der attraktivsten Wohngebiete der Region.

Bebaubarkeit

gemäß Bebauungsplan der Stadt Konz
Das Grundstück wird zur Zeit vermessen, so dass die genaue Quadratmeterzahl noch leicht abweichen kann.

Erschließung

voll erschlossen

Sonstiges

Die Angaben zum Grundstück stammen vom Eigentümer. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Inhalte dieses Exposés wurden nach Aussagen und vorgelegten Unterlagen des Eigentümers erstellt. Angaben zu Größen und Abmessungen sind Circa­-Angaben und bedürfen ggfs. einer Prüfung Vorort. Seitens der Firma Badry Immobilien wurden diese nicht auf ihre Richtigkeit hin geprüft. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Daten Dritter übernehmen wir keine Haftung. Der Interessent ist zur selbständigen Prüfung der Angaben verpflichtet.

Das Angebot ist nur für Sie bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Weitergabe verpflichtet zur Zahlung von Schadenersatz, falls ein Dritter dadurch zum Vertragsabschluss kommt und dieses Angebot provisionspflichtig ist. Die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.
Die Käufercourtage ist nach Abschluss des notariellen Vertragsabschlusses verdient und fällig. Die Grunderwerbsteuer und Notar- und Grundbuchkosten trägt der Käufer.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.? Der Widerruf ist zu richten an:?

Badry Immobilien, Inh. Andrea Badry
Am Markt 16, 54329 Konz
Mail: info@badry-immobilien.de

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Der Wertersatz entspricht der ortsüblichen Provision. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Wie können wir Ihnen behilflich sein?

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Wir werden diese so schnell wie möglich bearbeiten.

Wie können wir Ihnen behilflich sein?
* Pflichtfeld